Konzept der Tageseinrichtung für Kinder "Seelkirchen" e.V.
7. Kinderrechte
§ 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. [...]
§ 16 KiBiz – Partizipation
(1) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und damit ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen.
(2) Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und Mitbestimmung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.
7.1. Partizipation / Mitbestimmung
„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ (Schröder 1995, S.14)
Die Basis einer selbstbewussten Beteiligung aller Kinder stellt die sorgfältige Eingewöhnung dar, bei der ein intensives Vertrauensverhältnis geschaffen werden soll (siehe „Methoden und Formen unserer pädagogischen Arbeit“ unter 3.2.1-3.2.6). Auf diesem Grundbaustein können die Kinder dann selbstbewusst und eigenständig im Kindergartenalltag agieren und die Möglichkeiten nutzen, welche ihnen zur Mitbestimmung geboten werden. Die Kinder sollen sich als aktiver Gestalter ihrer eigenen Lebensumwelt erfahren, wobei wir sie begleiten und unterstützen. Die Beteiligung ist von allen Mitarbeitern erwünscht, wird ermöglicht, begleitet und unterstützt. Dafür versuchen wir, im Kindergartenalltag ein Umfeld zu schaffen, welches den Kindern Sicherheit bietet, ihre Meinungen und Empfindungen vor den pädagogischen Fachkräften und im Gruppenverband frei zu äußern. Wir ermutigen Kinder, sich vor anderen zu äußern und ihre Meinungen zu vertreten, dies geschieht häufig durch gezielte Fragen von unserer Seite. Die Kinder in unserer Einrichtung sollen aber auch lernen, die Ansichten von anderen Kindern oder dem pädagogischen Fachpersonal anzuerkennen und zu akzeptieren.
Dies gilt für alle Altersgruppen, gestaltet sich jedoch unterschiedlich. Wir versuchen, für alle Kinder Strukturen der altersgemäßen Beteiligung zu entwickeln und sie dabei, gemäß ihrer Entwicklung, als Ideen- und Beschwerdeführer aktiv mit einzubeziehen. Es ist uns ein Anliegen, das Recht des Kindes auf Mitbestimmung und darauf seine Meinung frei zu äußern, da umzusetzen, wo unsere Rahmenbedingungen und Gruppenzusammensetzungen unter Berücksichtigung des Alters und der Entwicklung des Kindes es zulassen.
Beispiele der Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Nestgruppe mit Kindern unter zwei Jahren:
Die Umsetzung des Mitbestimmungsrechtes erfolgt in der Nestgruppe grundlegend über die Interaktion und den Dialog zwischen den Kindern und dem pädagogischen Fachpersonal. Speziell geschieht dies über die Frage- und-Antwort-Methode, über Mimik und Gestik und über die Beobachtung der Kinder, vor allem in Bezug auf nonverbale Signale.
Angebote, Räume und Spielmaterialien sind für alle Kinder frei zugänglich. Die Kinder können bei den pädagogischen Angeboten, der Spielmaterial- / Spielpartner- und Raumauswahl frei wählen und somit ihre Entscheidungsfreiheit aktiv ausleben.
Bei anderen Aktivitäten im Tagesablauf (Schlafphasen, Wahl der Person, welche das Kind wickeln soll, Wahl von Alternativen bei den Mahlzeiten) versuchen wir, die Mitbestimmung der Kinder umzusetzen, soweit es der Alltag, die Raumgestaltung, die Gruppenzusammensetzung und die Personalbesetzung ermöglichen. Zudem berücksichtigen wir immer die Entwicklung des Kindes und das jeweilige Kindeswohl.
Beispiele der Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Kindergruppen mit Kindern über zwei Jahren:
Es finden regelmäßige Gesprächskreise / Stuhlkreise statt, in denen die Kinder die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen zu aktuellen Themen / Anlässen zu äußern. Hierzu werden sie häufig gezielt angeregt. Ihre Gedanken, Ideen und Vorschläge werden mit Respekt aufgenommen, im Gruppenverband diskutiert und ggf. umgesetzt. Falls wir die Ideen der Kinder nicht umsetzen können, versuchen wir, gemeinsam zu erarbeiten, warum dies nicht möglich ist.
Ebenfalls erhalten sie häufig die Möglichkeit, bei der Gestaltung des Stuhlkreises mitzubestimmen und ihre Wünsche zu äußern (z.B. Spiel- oder Liedauswahl).
Im Kindergartenalltag gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Kinder mitzubestimmen und mitzuentscheiden:
- Die Räume sind so gestaltet, dass die Kinder sowohl das Spielmaterial als auch ihre Spielpartner frei wählen können.
- Auch der Flur ist für die Kinder zugänglich und kann, nach Absprache mit dem zuständigen pädagogischen Fachpersonal, von den Kindern frei genutzt werden.
- Die Kinder haben Entscheidungsfreiheit über die Teilnahme an den meisten Angeboten und Aktionen und über die Teilnahme an der Bewegungsbaustelle.
- Zudem können sie auch bei der Bewegungsbaustelle die Materialien mit auswählen und somit gemäß ihren Bedürfnissen agieren.
Die Kinder werden ebenfalls in die Planung des Speiseplans eingebunden, indem regelmäßig eine Meinungsabfrage über Essenswünsche gemacht wird.
7.2. Beteiligung bei Kindeswohlgefährdung
Unsere Einrichtung verfügt über ein eigenes Kinderschutzkonzept, welches die Abläufe bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung regelt und vorgibt. Die Beteiligung der Kinder ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben und ist eine sensible Angelegenheit, welche unter Einbeziehung der Eltern erfolgen muss, sofern dies nicht das Gegenteil bewirken würde. § 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen [...] (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. Dabei ist das vorrangigste Ziel, die Kindeswohlgefährdung abzustellen. Eine mögliche Partizipation der Kinder bezieht sich darauf, die Kinder bei der Suche nach Lösungen so einzubeziehen, dass ihr Wohl unter Berücksichtigung ihrer Interessen wieder hergestellt wird. Diese Beteiligung erfolgt selbstverständlich höchst sensible und entwicklungsgemäß.
7.3. Beschwerdemöglichkeit
Wir versuchen den Kindern grundsätzlich zu signalisieren, dass sie uns jegliche Belange offen mitteilen können und wir eine Beschwerde nicht als Störung sehen. Sie haben IMMER die Möglichkeit ihre Empfindungen zu äußern. In speziellen Situationen wird dies jedoch noch gezielter unterstützt (z.B. Gesprächskreis / Stuhlkreis).
Merken wir, dass den Kindern etwas auf dem Herzen liegt, z.B. durch Ausdrucksformen, wie Weinen, Aggression, Zurückziehen oder durch ihre Mimik und Gestik (besonders im U3 Bereich), und sie beispielsweise eine Beschwerde äußern möchten, schaffen wir, durch vertrauensvolle Einzelgespräche, eine Atmosphäre, welche ihnen ermöglicht, ihre Sichtweisen frei zu äußern, oder gehen im Alltagsprozess gezielt auf ihre Anmerkungen und ihre Befindlichkeiten ein. Wir nehmen ihre Anliegen ernst, schenken ihnen Anerkennung, suchen nach Lösungen für alle Beteiligten und besprechen es ggf. in Teamgesprächen.
In Fällen, wo es beispielsweise um Konflikte unter Kinder geht, beziehen wir alle Kinder mit ein und versuchen durch Kleingruppenarbeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Hierbei fördern wir die Problemlösefähigkeit und die Kompetenz Aushandlungsprozesse selbst zu gestalten. Wichtiger Grundstein hier ist es, dass wir versuchen, den Kindern keine Lösungen vorweg zunehmen, sondern sie gemeinsam zu erarbeiten. Ist es notwendig oder wird es von den Kindern gewünscht, können die Gespräche kindgerecht dokumentiert werden, z.B. durch ein Bild oder durch einen Kindervertrag.
Zudem versuchen wir, die Gespräche und Ergebnisse mit etwas Abstand zu reflektieren und erneut die Meinung über evtl. Änderungen einzuholen.