Neue Coronabetreuungsverordnung ab 14. Juli 2021 und Offizielle Information Land NRW Jugendamtselternbeiratswahlen
Trotz unserer Ferien gibt es neue Informationen:
Zum 14. Juli ist eine veränderte Coronabetreuungsverordnung in Kraft getreten (siehe Lesefassung mit gelb markierten Änderungen im Anhang).
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wurde in § 2 (1) in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 die Verpflichtung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit aufgehoben.
Die Regelungen zum Tragen einer medizinische Gesichtsmaske bzw. einer Atemschutzmaske wurden in § 2 (2) weiter angepasst. Von der Pflicht zum Tragen einer Maske nach Satz 1 ausgenommen sind
1. Kinder bis zum Schuleintritt,
2. in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 oder niedriger im Sinne von § 1 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen beim Aufenthalt im Freien,
3. in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 oder niedrigeralle Personen beim Aufenthalt im Freien und
4. in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 oder niedriger die Beschäftigten bis zu einer Anzahl von fünf gleichzeitig Anwesenden bei einem Aufenthalt in geschlossenen Räumen.
Außerdem leite ich Ihnen ein Informationsschreiben des Ministeriumsweiter mit der Auskunft über die Vorgehensweise hinsichtlich der Wahl der Elternbeiräte und der Wahl der Jugendamtselternbeiräte
