Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung (gültig ab 10.01.2022)
Im Anhang finden Sie die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung, die ab heute (10. Januar 2022) gültig ist.
Für den Bereich der Kindertagesangebote wurden in § 4 Abs. 2 Veränderungen im Blick auf die Maskenpflicht vorgenommen:
- Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Außenbereich, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.
- Nicht-immunisierte Beschäftigte müssen nun auch bei der Betreuung von Kindern eine Maske tragen.
- Die Ausnahmen von der Maskenpflicht, sofern sich ausschließlich immunisierte Beschäftigte in einem Raum befinden und der Mindestabstand eingehalten wird, sowie für Sitzungen von Elternmitwirkungsgremien (Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung) wurden gestrichen.



