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Klebestreifen

Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung (gültig ab 10.01.2022)

Im Anhang finden Sie die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung, die ab heute (10. Januar 2022) gültig ist. 

Für den Bereich der Kindertagesangebote wurden in § 4 Abs. 2 Veränderungen im Blick auf die Maskenpflicht vorgenommen: 

  • Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Außenbereich, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. 
  • Nicht-immunisierte Beschäftigte müssen nun auch bei der Betreuung von Kindern eine Maske tragen. 
  • Die Ausnahmen von der Maskenpflicht, sofern sich ausschließlich immunisierte Beschäftigte in einem Raum befinden und der Mindestabstand eingehalten wird, sowie für Sitzungen von Elternmitwirkungsgremien (Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung) wurden gestrichen.