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PCR-Pooltests - Einstellung des Testverfahrens zum 03.04.2022

MKFFI entscheidet trotz zur Zeit hoher Fallzahlen, aus der Finanzierung der PCR-Pooltests zum 03. April 2022 auszusteigen

Aus der Mail des Ministeriums:

Die Landesregierung hat sich entschlossen, die PCR-Pool-Test-Förderung einzustellen und die ... Vereinbarungen zur Durchführung und Finanzierung von Testverfahren der Kommunen in der Kindertagesbetreuung mit Wirkung zum 03.04.2022 zu kündigen. ...

Die Landesregierung beobachtet sehr aufmerksam die Lage sowie das Infektionsgeschehen in den Angeboten der Kindertagesbetreuung und ergreift die jeweils erforderlichen Maßnahmen. Es ist aber immer eine Abwägung vieler weiterer Faktoren erforderlich.  Dabei müssen die Kinder und ihre Belange und ihr Recht auf Bildung im Mittelpunkt stehen. Der Nutzen von Maßnahmen der Infektionsbekämpfung ist daher auch immer gegen dadurch bedingte nachteilige Folgen für Kinder abzuwägen. Expertinnen und Experten haben deutlich gemacht, dass schwere Verläufe bei Kindern durch eine Corona-Infektion die absolute Ausnahme darstellen. Die durch Einschränkungen verursachten Folgewirkungen wie Adipositas, seelische Erkrankungen und Suchtverhalten übersteigen die Risiken einer Corona-Infektion um ein Vielfaches.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die sich stark ausbreitende, aber doch für Kinder überwiegend harmlose Omikron-Variante erscheint die Durchführung der PCR-Pool-Tests aktuell in der Kindertagesbetreuung nicht mehr zweckmäßig. Die PCR-Pool-Tests sind bis zu einer gewissen Inzidenz ein gutes Werkzeug. Aber gerade bei hohen Inzidenzen fällt ihr zusätzlicher Nutzen geringer aus ...

Mit der Kündigung der Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung von Testverfahren der Kommunen in der Kindertagesbetreuung endet die landesseitige finanzielle Förderung zur Durchführung der durch ein Labor ausgewerteten PCR-Pool-Testungen in der Kindertagesbetreuung mit Ablauf des 03. April 2022.

Für den Zeitraum vom 04. April bis 22. April 2022 stellt das Land allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung drei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) pro Woche zur Verfügung. Nach dem 22. April werden die Kindertageseinrichtungen und Jugendämter landesseitig nicht mehr mit Selbsttests beliefert.

Das Eingrenzen durch Erfassen jeder einzelnen Infektion ist nicht mehr in dem Maße sinnvoll, wie es zu Beginn der Pandemie noch war. Anlasslose Testungen sind daher nicht mehr das richtige Instrument zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Lockerungen im Alltagsleben und wird auch von medizinischer Seite, jüngst vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW, empfohlen.

Für uns bedeutet dies, dass wir am 30. März zum letzten Mal an den Pooltest teilnehmen und danach noch für 3 Wochen jeweils 3 Selbsttests pro Kind ausgeben können. Hoffen wir, dass dann die Infektionszahlen zurückgehen und keine weitere Variante zum Herbst auftaucht ...