Die aktuellen Maßnahmen gelten zunächst bis zu den Herbstferien. Eine weitere Finanzierung von Corona-Tests ist darüber hinaus gesichert. Eltern wird zudem in Bring- und Abholsituationen das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen. Auch für sie gilt weiterhin: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung.
Anbei finden Sie das Schreiben der Ministerin.
Interessant ist sicher auch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 08.08.2022 gültig ist.