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Informationen des Kreisjugendamtes zu den Pooltestungen

Das Kreisjugendamt wird im Rahmen des § 4 Abs. 5 letzter Satz CoronabetreuungsVO ab Mittwoch, dem 13.12.2021, nach einem positiven Pool die PCR-Testpflicht auch für Kinder einführen, die nicht an der Pooltestung in der Gruppe teilnehmen sollen. Entsprechenden Elternbrief finden Sie hier. Die PCR-Testpflicht betrifft nur die Kinder, die grundsätzlich nicht an den PCR-Pool-Testungen teilnehmen - für die also keine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Kinder, die grundsätzlich an den Pooltests teilnehmen und sich damit regelmäßig testen lassen, aber wegen Krankheit oder anderer Gründe den betroffenen Pooltest verpasst haben, trifft die PCR-Testpflicht nicht.

Des Weiteren wurde für den Rhein-Sieg-Kreis entschieden, die PCR-Lolli-Tests bis mindestens Ende Februar fortzusetzen.

In der Anlage finden Sie auch die aktualisierten FAQs zu den PCR-Lolli-Tests. Die Änderungen sind in rot und grün markiert.