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Im Ministerschreiben Umgang mit der Omikron - Variante für die Beschäftigten, Eltern und Kindertagespflegepersonen wird vor allem folgendes aufgegriffen:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat ein Expert*innengespräch mit Elternvertreter*innen, Gewerkschaften und Trägern sowie mit den renommierten Wissenschaftler*innen Dr. Folke Brinkmann, Prof. Dr. Tobias Tenenbaum sowie Prof. Dr. Martin Exner durchgeführt. Die Wissenschaftler*innen haben deutlich gemacht, dass schwere Verläufe bei Kindern durch eine Corona-Infektion die absolute Ausnahme darstellen. Die durch Einschränkungen verursachten seelische Folgewirkungen übersteigen die Risiken einer Corona-Infektion um ein Vielfaches. Um Schäden von den Kindern bestmöglich abzuwenden, wird die Landesregierung daher weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen im Regelbetrieb veranlassen. Auch wenn das Infektionsgeschehen insbesondere bei Kindern derzeit erheblich rückläufig ist, wird es aufgrund von Personalausfällen teilweise noch zu Einschränkungen oder auch vereinzelten Schließungen kommen. Dies sei leider unvermeidbar. Der Minister bittet daher ausdrücklich um Verständnis für die Leitungen und Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen, die durch die Pandemie vor kurzfristige, organisatorische Herausforderungen gestellt werden.

Ein krankes Kind gehört nicht in die Kindertagesbetreuung. Der Minister bittet die Eltern, auf die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung Rücksicht zu nehmen und sich im Zweifelsfall dafür zu entscheiden, dass Kind zu Hause zu betreuen.

Im Anhang finden Sie zudem eine aktualisierte Version des ministeriellen Leitfadens zum Umgang mit einem Infektionsfall in der Kindertagesbetreuung und FAQ (Stand: 21.02.2022). Neben einigen sprachlichen Klarstellungen und der Aufnahme zusätzlicher Fragen sind dort auch Neuregelungen der Coronabetreuungsverordnung und der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung berücksichtigt. So beginnt künftig die Testpflicht in der Kindertagesbetreuung nicht nur bei einem positiven PCR-Test, sondern auch bei einem positiven Schnelltest, der in einem Testzentrum durchgeführt wurde. Die Dauer der Testpflicht wurde an die aktuellen Isolierungs- und Quarantänezeiten angepasst und beträgt nun zehn Tage, in denen insgesamt vier Tests vorgelegt werden müssen.

In der Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion mit dem Coronavirus in der Kindertagesbetreuung (Stand: 21.02.2022) nehmen die vom Ministerium eingeladenen Expert*innen Stellung u.a. zu folgenden Fragen: Wie gefährlich ist eine Corona-Infektion mit der Omikron-Variante für Kinder?, Wie stellt sich aus Ihrer Sicht das Risiko für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen dar? und Welche Nachteile ergeben sich aus Einschränkungen oder gar Schließungen von Betreuungsangeboten?.