Zum Hauptinhalt springen
Klebestreifen

Ministerschreiben "Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle/Anbieterwechsel Schnelltests in der Kindertagespflege

Heute haben wir Informationen aus dem Ministerium MKFFIerhalten. Familienminister Stamp nimmt in seinem Schreiben an die Eltern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen Stellung zu den aktuellen Herausforderungen während der Omikron-Welle. Um allen Beteiligten mehr Handlungssicherheit im Umgang mit einem Infektionsfall zu geben, stellt das Ministerium einen Leitfaden zur Verfügung.

 

"Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet.
  • Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.
  • Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine Testpflicht für die Kinder.
  • In den Kommunen, in denen PCR-Pooltests angeboten werden, muss aufgrund mangelnder Laborkapazitäten unter Umständen wieder auf Schnelltests umgestellt werden.
  • Im Anhang finden Sie einen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall."

In seinen Ausführungen betont der Minister seine zutiefst empfundene Dankbarkeit hinsichtlich der in Kauf genommenen Entbehrungen der zurückliegenden zwei Jahre während der Pandemie. Alle haben durch ihr rücksichtsvolles Verhalten dazu beigetragen, dass das Gesundheitssystem nicht überfordert und zahlreichen Menschen dadurch das Leben gerettet wurde.

Die Omikron-Variante stellt die Kindertagesbetreuung erneut vor große Herausforderungen bei der Bewältigung der Pandemie. Es wird vermehrt zu Infektionsfällen in der Kindertagesbetreuung kommen und Einschränkungen sowie Schließungen einzelner Einrichtung und Gruppen sind unvermeidbar, was in den vergangenen Wochen bereits sichtbar wurde.

Minister Stamp geht in seinem Schreiben auf die unterschiedlichen Teststrategien und die damit verbundenen Unsicherheiten in der individuellen Anwendung ein.

Alle Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis bieten aktuell die PCR Pool-Tests an oder befinden sich in der unmittelbaren Umsetzung.

Um allen Beteiligten mehr Handlungssicherheit im Umgang mit einem Infektionsfall zu geben, stellt das Ministerium einen Leitfaden zur Verfügung (siehe Anhang).

Ebenso beinhaltet der Leitfaden Informationen zum Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung. 

(aus Fachberatung DPWV)