Offizielle Informationen zum Kinderkrankengeld
Anbei finden Sie ein Schreiben des Familienministeriums (MKFFI) als Information über das Kinderkrankengeld, welches auch aktuell weiterhin (nach der Rücknahme des Appells an die Eltern) beantragt werden kann. Eine Antragstellung ist sowohl für den rückwirkenden Zeitraum als auch für die aktuelle Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes möglich.




