Anbei veröffentlichen wir hier die Offizielle Information des MKFFI zum Übergang in den Regelbetrieb für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07. Juni 2021 sowie das Ministerschreiben an die Eltern.
Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen und in Anbetracht des Impffortschrittes gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb.
Das bedeutet, alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden und die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Damit geht auch einher, dass es in Folge eines Infektionsfalles zu umfassenderen Schließungen kommen kann.
Weiterhin gelten die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte wird fortgesetzt.
Sollte das regionale oder kommunale Infektionsgeschehen es erfordern, so kann auch auf dieser Ebene Entscheidungen zum eingeschränkten Regelbetrieb getroffen werden.
Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten weiter, d.h. über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung entsprechend der Offiziellen Information vom 22. April 2021.
Der Minister appelliert an die Eltern, die Möglichkeiten der Testungen zu nutzen und ihre Kinder konsequent zweimal wöchentlich zu testen. Eltern sollen weiterhin sorgsam sein und darauf achten, die Hygieneregeln in den Einrichtungen einzuhalten und kranke Kinder nicht in die Kindertageseinrichtung zu bringen.
Aufgrund der Einschränkungen der Betreuungszeiten im ersten Halbjahr 2021 werden für diesen Zeitraum insgesamt die Hälfte der Elternbeiträge erlassen. Das bedeutet, dass nach dem beitragsfreien Monat Januar auch die Monate Mai und Juni beitragsfrei gestellt werden sollen. Den Eltern dankt der Minister für die Solidarität und das Durchhaltevermögen der letzten Wochen und Monate.



