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Klebestreifen

Schreiben der Ministerin zum Umgang mit dem Coronavirus in den Einrichtungen

Gerne sende ich Ihnen ein Schreiben der Ministerin Josefine Paul zu. 

Die Ministerin beschreibt in dem Brief die Einschätzung des Gesundheitsministeriums und der Landesregierung NRW, dass die Entwicklungen des Infektionsgeschehens in NRW erlauben, zu weitestgehender Normalität im gesellschaftlichen Leben zurückzukehren.
Dabei betont sie, dass es weiterhin darum geht, verantwortungsbewusst mit dem Virus SARS-CoV-2 als ernstzunehmende Erkrankung und gleichzeitig als Teil des Alltags umzugehen. Dabei sei keine grundsätzlich andere Behandlung einer COVID-19-Erkrankung im Vergleich mit anderen Viruserkrankungen mehr zu rechtfertigen.

Josefine Paul berichtet, dass die Coronaschutzverordnung NRW auf ein Minimum reduziert wird. Dabei werden Einschränkungen des Alltagslebens ab dem 1. Februar 2023 wegfallen (Einschränkungen für sensible Orte wie z. B. Krankenhäuser und Arztpraxen bleiben zum Schutz vulnerabler Gruppen bestehen). In diesem Zusammenhang wird auch die Pflicht zur fünftägigen Isolation bei einem positiven Corona-Test aufgehoben.

Die Ministerin dankt dem Einsatz aller Beteiligten und vor allem den Akteur*innen in der Kindertagesbetreuung, das Land durch die historische Ausnahmesituation zu bringen. Auch richtet sie ihren Dank an die Kinder für die große Solidarität.

Josefine Paul betont die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Umgang mit Infektionskrankheiten aller Art: "Ein Kind, das akut krank ist, gehört grundsätzlich nicht in die Kindertagesbetreuung."

Durch den Wegfall der Isolationspflicht bei einer festgestellten Coronainfektion ab dem 1. Februar 2023 fällt auch der Grund für anlassbezogene Corona-Tests für Kinder weg. Das Ministerium stellt die Lieferungen von Selbsttests zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) ein.