Allerdings ist mit der Reserveprobe auch ein gewisser Mehraufwand für die Einrichtungen verbunden. Die Reserveproben müssen also bei uns in der Einrichtung erhoben werden und sind einzeln mit den Daten des jeweiligen Kindes zu etikettieren. Des Weiteren benötigt das Labor nun einmalig Daten der teilnehmenden Kinder, um die Etiketten drucken zu können. Hierfür ist wiederum eine neue Einverständniserklärung von den Eltern zu unterzeichnen.
Insbesondere sind eine aktuelle Emailadresse und Handynummer eines Elternteils notwendig. Je schneller dem Kreisjugendamt die ausgefüllten Tabellen von allen Kindertagesstätten vorliegen, umso schneller kann das Verfahren umgestellt werden. Das Kreisjugendamt wird daher eine relativ kurze Frist für die Rücksendung ansetzen müssen. Es gibt leider keine praktikable Möglichkeit, dass Verfahren umzustellen, ohne diese vollständige Datenerhebung. Das Labor ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, für jede Befundauswertung die persönlichen Daten des Probanden mit Kontaktdaten vorzuhalten. In dem jetzigen Verfahren geben die Eltern diese Daten im Rahmen der Einzelprobenerhebung online an. In dem Verfahren mit Rückstellprobe muss diese Datenerhebung einmalig im Vorfeld erfolgen.
Als Anlage erhalten Sie schon jetzt die neue Einverständniserklärung. Diese können Sie entweder schon selbst ausdrucken und ausfüllen, oder aber in den nächsten Tagen in der Einrichtung abholen. Wir und auch das Kreisjugendamt bedanken uns jetzt schon herzlich für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße
Gisela Lenzgen und das Team „Seelkirchen“