Konzept der Tageseinrichtung für Kinder "Seelkirchen" e.V.
9. Erziehungspartnerschaft
Gesetzliche Grundlagen der Erziehungspartnerschaft
Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Eltern wird bereits in der einzigen Rechtsgrundlage für Kindertagesstätten auf Bundesebene - dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII -KJHG) - dargestellt.
Hier ist vor allem § 22 SGB VIII KJHG relevant:
(2) "Das Leistungsangebot (der Tageseinrichtung) soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren."
(3) "Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten.
Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten zu beteiligen."
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) für NRW stellt den Auftrag der Einrichtungen in Bezug auf Elternarbeit wie folgt dar:
§2 KiBiz Allgemeiner Grundsatz
"Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages."
§ 3 KiBiz Aufgaben, Ziele, Inanspruchnahme
(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. (2) Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sowie die Beratung und Information der Eltern gehören zu den Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im ständigen Kontakt mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten. (3) Die Eltern sollen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) oder die von ihm beauftragte Stelle sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege in Kenntnis setzen.
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern sind in den §9 KiBiz Zusammenarbeit mit Eltern ausgeführt. (1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. 2) In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
Um jedem Kind in seiner ganzen Persönlichkeit gerecht zu werden, streben wir ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Erzieherinnen an. Basis der Elternarbeit ist die gegenseitige Akzeptanz und Transparenz.
Kenntnisse über die Lebenswelt der Kinder und deren Familien sind Voraussetzung für die pädagogische Arbeit nach dem situationsorientierten Ansatz und für die Erfüllung der familienergänzenden und -unterstützenden Funktionen der Einrichtung.
Formen der Erziehungspartnerschaft in unserer Einrichtung sind:
- Anmeldegespräch zum ersten Kennen lernen der Einrichtung
- Informationsabend für neue Eltern
- Kennenlerngespräch
- Tür- und Angelgespräche zur Kontaktpflege und zum kurzen Informationsaustausch
- Elterngespräche nach vorheriger Terminabsprache (mindestens 1 x jährlich)
- Elternabende auf Gruppenebene oder für die gesamte Einrichtung
- Elternbriefe mit Informationen, Neuigkeiten, Terminen und Kommentaren
- Gemeinsame Aktionen und Feste mit Eltern und Kindern
- Elternrat, in dem sich gewählte Vertreter der Eltern engagieren
- Rat der Tageseinrichtung, der aus Vorstand der Einrichtung, Elternrat und Erzieherinnen besteht
- Elterncafe (offen auch für ehemalige und zukünftige Eltern)
- Aktionen von Eltern für Eltern (Elternstammtisch, Familienausflug, …)
- Elternbefragung